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Neubau & Sanierung
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Klimafreundlicher Neubau
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Komplettsanierungen
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Einzelmaßnahmen (BAFA)
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GEG-Nachweise
Ihr Projekt, unsere Expertise:
Wenn Sie ein bestehendes Gebäude nicht nur punktweise, sondern umfassend sanieren möchten, ist das KfW-Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) die richtige Wahl.Wenn Sie ein bestehendes Wohngebäude umfassend sanieren möchten, kann die KfW-Förderung 261 „Wohngebäude – Kredit“ infrage kommen. Gefördert wird eine Sanierung, mit der das Gebäude eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreicht. Der Kredit kann bis zu 150.000 € je Wohneinheit betragen. Ein Teil des Kredits wird durch einen Tilgungszuschuss erlassen; das ist kein zusätzlicher Geldbetrag, der ausgezahlt wird.Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?Die Höhe richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und möglichen Zusatzboni. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten reduzierte Fördersätze. Zum Beispiel beträgt der Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus 40 10 % mit EE-Klasse beziehungsweise 15 % mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Beim Effizienzhaus 55 sind es 5 % mit EE-Klasse beziehungsweise 10 % mit NH-Klasse. Die EE-Klasse bringt keinen zusätzlichen Bonus mehr; eine NH-Klasse kann den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte erhöhen.Zusätzliche Boni sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich:Worst-Performing-Building-Bonus: zusätzlich 10 Prozentpunkte für förderfähige Effizienzhaus-Stufen 40, 55 oder 70.Bonus für serielle Sanierung: zusätzlich 15 Prozentpunkte bei den Stufen 40 oder 55 und 5 Prozentpunkte bei Stufe 70.Die beiden Boni können miteinander kombiniert werden. Insgesamt sind dadurch bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich.
Wenn Sie Ihr Wohngebäude nach und nach energetisch sanieren, können Sie für förderfähige Einzelmaßnahmen einen Zuschuss über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Die Grundförderung beträgt in der Regel 15 %. Förderfähig können zum Beispiel Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dach und Decken, neue Fenster und Außentüren sowie bestimmte Lüftungs- und Heizungsoptimierungen sein.Mit iSFP: Für bestimmte Maßnahmen kann ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan die förderfähigen Kosten grundsätzlich von 30.000 € auf bis zu 60.000 € je Wohneinheit erhöhen. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21. Juli 2026 jedoch erst ab dem jeweiligen Kostenrahmen ohne iSFP – bei einem Einfamilienhaus ab 30.000 € – und nur für den darüberliegenden Kostenanteil. Bei 60.000 € förderfähigen Kosten ergibt das beispielsweise 9.000 € Grundförderung plus 1.500 € iSFP-Bonus.Neu ab voraussichtlich dem 1. Quartal 2027: Für bestimmte Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein zusätzlicher WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten vorgesehen. Er soll nur für Gebäude gelten, die als „Worst Performing Building“ eingestuft werden, und setzt bei Wohngebäuden grundsätzlich einen geförderten iSFP voraus, in dem die Dämmmaßnahme enthalten ist. Der Bonus betrifft Dämmmaßnahmen – etwa an Außenwänden oder Dachflächen – und gilt nicht pauschal für Fenster oder Türen.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297 / 298)
Dieses Programm ist der "Goldstandard" für nachhaltiges Bauen. Es richtet sich an alle, die ein besonders energieeffizientes Haus bauen oder kaufen.
Zielgruppe: Privatpersonen (297), Unternehmen und Investoren (298).
Förderstufen:
Effizienzhaus 55 (befristet): Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit (Zinsen ab ca. 1,00 %).
Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40): Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (EH40): Wenn zusätzlich das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" erreicht wird, steigt der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 €.
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) beheizt werden.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Dieses neuere Programm soll das Bauen wieder bezahlbarer machen, indem es einfache, aber ökologische Bauweisen fördert.
Konzept: Hier geht es um "Flächeneffizienz". Es wird gefördert, wer kompakt baut und dabei Grenzwerte bei den Baukosten sowie den CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (LCA) einhält.
Förderhöhe: Ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit.
Voraussetzung: Mindestens Standard Effizienzhaus 55.
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) oder Biomasse beheizt werden.
Der Wärmeschutznachweis ist ein Pflichtdokument, das zeigt, dass Ihr Gebäude gut gegen Wärmeverluste geschützt ist – also energieeffizient gebaut oder saniert wird. Das spart nicht nur Heizkosten, sondern schützt auch das Klima.
Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar durch das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Sie brauchen den Nachweis in diesen Fällen:
Beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes (z. B. Bürogebäude)
Bei größeren Umbauten oder Sanierungen, z. B. wenn mehr als 10 % der Fassade erneuert wird
Bei Anbauten, die beheizt werden sollen
Bei Nutzungsänderungen, z. B. wenn ein Lagerraum zum Wohnraum wird
Ausnahmen gibt es nur in sehr speziellen Fällen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden – auch dann beraten wir Sie gerne.
Für den Neubau von Nichtwohngebäuden (Gewerbe) stehen Ihnen zwei bzw. befristet drei zentrale Programme zur Verfügung, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen:
Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KfW299):
Dieses Programm ist der Standard für hocheffiziente Gewerbegebäude. Der Fokus liegt auf der technischen Energieeinsparung im Betrieb.
Standards: Gefördert wird das Effizienzgebäude 40 oder 40 QNG.
Kredit: Je nach Stufe erhalten Sie bis zu 1500€ - 2000€ je Nettogrundfläche (maximal 7,5 - 10 Mio. €).
Besonderheit: Es gibt keine Deckelung der Baukosten; maximale Effizienz steht im Vordergrund.
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) oder Biomasse beheizt werden.
Befristetes EH55 bis Juni 2026:
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 errfüllt,
nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Kredit: Je nach Stufe erhalten Sie bis zu 1000€ je Nettogrundfläche (maximal 5 Mio. €).
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) beheizt werden.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 596)
Dieses Programm fördert klimafreundliche Gewerbebauten, bei denen die Kostenersparnis und Flächeneffizienz im Fokus stehen.
Standard: Ein Effizienzgebäude 55 ist hier ausreichend.
Kredit: Sie erhalten bis zu 1.000 € pro m² (maximal 5 Mio. €).
LCA: Die Lebenszyklusanalyse ist hier immer zwingend erforderlich, um die geringe Umweltbelastung nachzuweisen.
Besonderheit: Es müssen strikte Baukostenobergrenzen und Vorgaben zur Flächeneffizienz eingehalten werden.
Ab Juli 2026 bietet der Bund über die KfW das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) an. Dieses richtet sich gezielt an Investoren und Privatpersonen, die bisher gewerblich genutzte oder leerstehende Nichtwohngebäude (wie Postfilialen, Büros oder Lagerhallen) zu Wohnraum umbauen.
Förderhöhe: Sie erhalten einen direkten Zuschuss von bis zu 30.000 € pro geschaffener Wohneinheit (30 % der förderfähigen Umbaukosten von maximal 100.000 €).
Voraussetzung: Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags beheizt, aber nicht zu Wohnzwecken genutzt sein. Nach dem Umbau muss mindestens der energetische Standard Effizienzhaus 85 (oder EH Denkmal bei geschützten Gebäuden) erreicht werden.
Wichtig: Dieser Zuschuss ist für die allgemeinen Umbaukosten (Entkernung, Grundrissänderung etc.) gedacht und lässt sich hervorragend mit der energetischen Sanierungsförderung kombinieren.
Eine LCA (Life Cycle Assessment), auf Deutsch Ökobilanz, ist ein systematisches Verfahren, um die Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten.
Was genau wird bei einer LCA betrachtet?
Man spricht oft vom Ansatz "Cradle-to-Grave" (von der Wiege bis ins Grab). Dabei werden folgende Phasen analysiert:
Herstellung: Rohstoffgewinnung und Produktion der Baumaterialien (z. B. Zement, Holz, Dämmung).
Errichtung: Transport zur Baustelle und der eigentliche Bauprozess.
Nutzungsphase: Instandhaltung, Austausch von Bauteilen und Energieverbrauch.
End-of-Life: Abriss, Entsorgung oder (idealerweise) Recycling.
Wann brauche ich eine LCA?
Bei der Beantragung staatliche Fördergelder für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) oder Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment.
Stufe "Klimafreundlicher Neubau EH40" (KfW 297/298)
Stufe "Klimafreundlicher Neubau EH40 mit QNG" (KfW 297/298)
Stufe "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment EH55" (KfW 296)
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