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Neubau & Sanierung
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Klimafreundlicher Neubau
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Komplettsanierungen
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Einzelmaßnahmen (BAFA)
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GEG-Nachweise
Ihr Projekt, unsere Expertise:
Wenn Sie ein bestehendes Gebäude nicht nur punktweise, sondern umfassend sanieren möchten, ist das KfW-Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) die richtige Wahl.
Sie können pro Wohneinheit einen Kredit von bis zu 150.000 € erhalten. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Je niedriger die Kennzahl (zum Beispiel Effizienzhaus 40 statt 85), desto weniger Energie verbraucht das Gebäude nach der Sanierung und desto höher fällt Ihr Zuschuss aus. Dieser beginnt bei 5 % für einfache Sanierungen oder Denkmalpflege und steigt auf bis zu 20 % in der Basis-Förderung für ein Effizienzhaus 40.
Zusätzliche Boni:
Besonders interessant wird die Förderung durch verschiedene Boni, die Ihren Zuschuss deutlich erhöhen können:
Der Erneuerbare-Energien-Bonus (EE-Klasse): Erhöht den Zuschuss um 5 %, wenn Sie eine Heizungsanlage einbauen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird (beispielsweise eine Wärmepumpe).
Der WPB-Bonus (Worst Performing Building): Wenn Ihr Gebäude aktuell zu den energetisch schlechtesten Immobilien in Deutschland gehört, erhalten Sie einen Extra-Bonus von 10 %.
Der Bonus für Serielles Sanieren: Nutzen Sie vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente, um die Sanierung zu beschleunigen, gewährt die KfW weitere 15 % Bonus.
Insgesamt ist so ein maximaler Tilgungszuschuss von bis zu 45 % der Kreditsumme möglich. Bei einem Kredit von 150.000 € entspricht dies einem geschenkten Betrag von 67.500 €.
Wenn Sie Ihr Gebäude Stück für Stück energetisch fit machen möchten, bietet das BAFA attraktive Zuschüsse, die Sie für jede Maßnahme einzeln beantragen können. Dies ist ideal, um die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen.
Die Basis-Förderung für die Gebäudehülle und Technik:
Für klassische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik erhalten Sie eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Dazu gehören:
Dämmung: Von Außenwänden, Dachflächen, Keller- oder Geschossdecken.
Fenster und Türen: Austausch gegen moderne, hochdämmende Modelle.
Sonnenschutz: Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen (sommerlicher Wärmeschutz).
Anlagentechnik: Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Systemen zur Energieeinsparung.
Der iSFP-Bonus: Zusätzliche 5% Förderung sichern:
Eine besonders lohnenswerte Option ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Wenn Sie die Maßnahme als Teil eines solchen Fahrplans umsetzen, erhöht sich Ihr Zuschuss um weitere 5 % auf insgesamt 20 %.
Zusatz-Vorteil: Durch einen iSFP verdoppeln sich die maximal anrechenbaren Kosten pro Jahr von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Das bedeutet für Sie einen maximalen Zuschuss von bis zu 12.000 € pro Maßnahme und Jahr.
Förderung zur Heizungsoptimierung:
Wenn Sie Ihre bestehende Heizung nicht direkt tauschen, aber effizienter machen wollen (z. B. durch einen hydraulischen Abgleich, den Austausch der Heizungspumpe oder neue Heizkörper), erstattet Ihnen das BAFA ebenfalls 15 % bis 20 % der Kosten.
Wichtiger Hinweis zur Heizungsförderung:
Bitte beachten Sie eine Besonderheit in der aktuellen Förderlandschaft: Der komplette Austausch der Heizung (z. B. Einbau einer Wärmepumpe) wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern als Zuschuss über die KfW (Programm 458) abgewickelt. Hier sind sogar Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Das BAFA bleibt jedoch zuständig für alles, was die "Hülle" und die "Optimierung" betrifft.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297 / 298)
Dieses Programm ist der "Goldstandard" für nachhaltiges Bauen. Es richtet sich an alle, die ein besonders energieeffizientes Haus bauen oder kaufen.
Zielgruppe: Privatpersonen (297), Unternehmen und Investoren (298).
Förderstufen:
Effizienzhaus 55 (befristet): Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit (Zinsen ab ca. 1,00 %).
Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40): Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (EH40): Wenn zusätzlich das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" erreicht wird, steigt der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 €.
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) beheizt werden.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Dieses neuere Programm soll das Bauen wieder bezahlbarer machen, indem es einfache, aber ökologische Bauweisen fördert.
Konzept: Hier geht es um "Flächeneffizienz". Es wird gefördert, wer kompakt baut und dabei Grenzwerte bei den Baukosten sowie den CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (LCA) einhält.
Förderhöhe: Ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit.
Voraussetzung: Mindestens Standard Effizienzhaus 55.
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) oder Biomasse beheizt werden.
Der Wärmeschutznachweis ist ein Pflichtdokument, das zeigt, dass Ihr Gebäude gut gegen Wärmeverluste geschützt ist – also energieeffizient gebaut oder saniert wird. Das spart nicht nur Heizkosten, sondern schützt auch das Klima.
Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar durch das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Sie brauchen den Nachweis in diesen Fällen:
Beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes (z. B. Bürogebäude)
Bei größeren Umbauten oder Sanierungen, z. B. wenn mehr als 10 % der Fassade erneuert wird
Bei Anbauten, die beheizt werden sollen
Bei Nutzungsänderungen, z. B. wenn ein Lagerraum zum Wohnraum wird
Ausnahmen gibt es nur in sehr speziellen Fällen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden – auch dann beraten wir Sie gerne.
Für den Neubau von Nichtwohngebäuden (Gewerbe) stehen Ihnen zwei bzw. befristet drei zentrale Programme zur Verfügung, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen:
Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KfW299):
Dieses Programm ist der Standard für hocheffiziente Gewerbegebäude. Der Fokus liegt auf der technischen Energieeinsparung im Betrieb.
Standards: Gefördert wird das Effizienzgebäude 40 oder 40 QNG.
Kredit: Je nach Stufe erhalten Sie bis zu 1500€ - 2000€ je Nettogrundfläche (maximal 7,5 - 10 Mio. €).
Besonderheit: Es gibt keine Deckelung der Baukosten; maximale Effizienz steht im Vordergrund.
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) oder Biomasse beheizt werden.
Befristetes EH55 bis Juni 2026:
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 errfüllt,
nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Kredit: Je nach Stufe erhalten Sie bis zu 1000€ je Nettogrundfläche (maximal 5 Mio. €).
Wichtig: Das Gebäude darf nicht mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) beheizt werden.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 596)
Dieses Programm fördert klimafreundliche Gewerbebauten, bei denen die Kostenersparnis und Flächeneffizienz im Fokus stehen.
Standard: Ein Effizienzgebäude 55 ist hier ausreichend.
Kredit: Sie erhalten bis zu 1.000 € pro m² (maximal 5 Mio. €).
LCA: Die Lebenszyklusanalyse ist hier immer zwingend erforderlich, um die geringe Umweltbelastung nachzuweisen.
Besonderheit: Es müssen strikte Baukostenobergrenzen und Vorgaben zur Flächeneffizienz eingehalten werden.
Ab Juli 2026 bietet der Bund über die KfW das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) an. Dieses richtet sich gezielt an Investoren und Privatpersonen, die bisher gewerblich genutzte oder leerstehende Nichtwohngebäude (wie Postfilialen, Büros oder Lagerhallen) zu Wohnraum umbauen.
Förderhöhe: Sie erhalten einen direkten Zuschuss von bis zu 30.000 € pro geschaffener Wohneinheit (30 % der förderfähigen Umbaukosten von maximal 100.000 €).
Voraussetzung: Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags beheizt, aber nicht zu Wohnzwecken genutzt sein. Nach dem Umbau muss mindestens der energetische Standard Effizienzhaus 85 (oder EH Denkmal bei geschützten Gebäuden) erreicht werden.
Wichtig: Dieser Zuschuss ist für die allgemeinen Umbaukosten (Entkernung, Grundrissänderung etc.) gedacht und lässt sich hervorragend mit der energetischen Sanierungsförderung kombinieren.
Eine LCA (Life Cycle Assessment), auf Deutsch Ökobilanz, ist ein systematisches Verfahren, um die Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten.
Was genau wird bei einer LCA betrachtet?
Man spricht oft vom Ansatz "Cradle-to-Grave" (von der Wiege bis ins Grab). Dabei werden folgende Phasen analysiert:
Herstellung: Rohstoffgewinnung und Produktion der Baumaterialien (z. B. Zement, Holz, Dämmung).
Errichtung: Transport zur Baustelle und der eigentliche Bauprozess.
Nutzungsphase: Instandhaltung, Austausch von Bauteilen und Energieverbrauch.
End-of-Life: Abriss, Entsorgung oder (idealerweise) Recycling.
Wann brauche ich eine LCA?
Bei der Beantragung staatliche Fördergelder für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) oder Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment.
Stufe "Klimafreundlicher Neubau EH40" (KfW 297/298)
Stufe "Klimafreundlicher Neubau EH40 mit QNG" (KfW 297/298)
Stufe "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment EH55" (KfW 296)
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