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Meine neue Heizung
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Heizlastberechnung
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Hydraulischer Abgleich
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Förderbeantragung KfW 458
Häufig gestellte Fragen
Der Staat fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen (wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse) massiv. Je nachdem, ob es sich um Ihr privates Wohnhaus oder ein gewerbliches Gebäude handelt, greifen unterschiedliche Programme der KfW.
Für Privatpersonen KfW458:
Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Sie erhalten hier keine Kredite mit Tilgungszuschuss, sondern eine Direktauszahlung.
Grundförderung: Jeder erhält 30 % Zuschuss für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
Klimageschwindigkeits-Bonus (+ 20 %): Wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen (oder eine Gasheizung, die min. älter als 20 Jahre ist).
Einkommens-Bonus (+ 30 %): Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
Effizienz-Bonus (+ 5 %): Wenn Ihre neue Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt oder Erdwärme/Wasser als Quelle verwendet.
Maximaler Zuschuss: Die Boni sind kombinierbar, jedoch auf insgesamt 70 % gedeckelt. Bei maximal 30.000 € förderfähigen Kosten pro Einfamilienhaus entspricht dies einem geschenkten Betrag von bis zu 21.000 €.
Für Nichtwohngebäude / Gewerbe KfW522:
Förderhöhe: Sie erhalten eine Grundförderung von 30 %.
Effizienz-Bonus (+ 5 %): Auch hier gibt es den Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen.
Maximaler Zuschuss: Insgesamt sind bis zu 35 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.
Förderfähige Kosten: Diese sind deutlich höher als im Privatbereich und liegen bei bis zu 3,5 Millionen € (je nach Gebäudegröße).
Für Vermieter und Unternehmer KfW459 Wohngebäude:
Dieses Programm müssen Sie nutzen, wenn Sie Eigentümer eines Wohngebäudes sind, dieses aber vermieten (oder es sich um ein Ferienhaus handelt). Auch Unternehmen, die in Wohnraum investieren, und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum fallen hierunter.
Maximale Förderung: Bis zu 35 % Zuschuss.
Boni: Es gibt keinen Einkommens-Bonus und keinen Klimageschwindigkeits-Bonus. Sie erhalten die Grundförderung (30 %) und gegebenenfalls den Effizienz-Bonus (5 %) für besonders effiziente Wärmepumpen.
Förderdeckel: Maximal 10.500 € Zuschuss für die erste Wohneinheit (bei 30.000 € Kosten). Bei Mehrfamilienhäusern sind die anrechenbaren Kosten für weitere Einheiten gestaffelt (15.000 € für die 2. bis 6. Einheit etc.).
Das ist die wichtigste Hürde. Grundsätzlich darf mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt (BAFA) bzw. zugesagt (KfW) wurde.
Die Ausnahme (Heizung): Seit 2024 müssen Sie für die Heizungsförderung (KfW 458/459) bereits einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschrieben haben, bevor Sie den Antrag stellen.
Wichtig: Dieser Vertrag muss zwingend eine aufschiebende Bedingung enthalten. Das bedeutet, der Vertrag wird erst dann gültig, wenn die KfW die Förderung auch wirklich zusagt.
In der Regel nein.
Die goldene Regel der KfW lautet: Erst den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer "aufschiebenden Bedingung" unterschreiben, dann den Antrag stellen und erst nach der Zusage (oder dem Erhalt des Eingangsbescheids) mit den Arbeiten beginnen. Ein nachträglicher Antrag für bereits abgeschlossene Projekte ist meist ausgeschlossen.
Die Heizlastberechnung ermittelt exakt, wie viel Wärmeleistung (in Watt) jeder einzelne Raum und das gesamte Gebäude benötigen, um auch an den kältesten Tagen des Jahres die gewünschte Raumtemperatur zu halten.
Wichtig für Sie: Ohne diese Berechnung wird die neue Heizung oft "nach Bauchgefühl" zu groß dimensioniert. Eine überdimensionierte Heizung (besonders Wärmepumpen) taktet zu häufig, verbraucht mehr Strom und verschleißt schneller.
Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass durch jeden Heizkörper oder jeden Heizkreis der Fußbodenheizung genau die Menge an Wasser fließt, die für die berechnete Wärmeabgabe nötig ist.
Das Problem: Wasser nimmt immer den Weg des geringsten Widerstands. Nahe an der Pumpe gelegene Heizkörper werden glühend heiß, während entfernte Räume kaum warm werden.
Die Lösung: Durch voreinstellbare Ventile wird der Durchfluss so reguliert, dass das gesamte System gleichmäßig und effizient arbeitet.
Ja. Wenn Sie staatliche Zuschüsse (z. B. KfW-Heizungsförderung 458/459 oder BAFA-Einzelmaßnahmen) erhalten möchten, ist der hydraulische Abgleich eine zwingende technische Voraussetzung. Er muss nachgewiesen und dokumentiert werden (meist über das Formular der VdZ).
Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, die ein natürliches Kältemittel (wie z. B. Propan R290) nutzt, belohnt der Staat dies mit einem zusätzlichen Zuschuss von 5 %.
Warum ist das wichtig? Natürliche Kältemittel sind extrem klimaschonend, da sie ein sehr geringes Treibhauspotential (GWP-Wert) haben. Zudem sind sie zukunftssicher, da synthetische Kältemittel (F-Gase) schrittweise gesetzlich verboten werden.
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