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Meine neue Heizung
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Heizlastberechnung
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Hydraulischer Abgleich
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Förderbeantragung KfW 458
Häufig gestellte Fragen
Der Staat fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen (wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse) massiv. Je nachdem, ob es sich um Ihr privates Wohnhaus oder ein gewerbliches Gebäude handelt, greifen unterschiedliche Programme der KfW.Für Privatpersonen KfW458:Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Sie erhalten hier keine Kredite mit Tilgungszuschuss, sondern eine Direktauszahlung.Privatpersonen, die als Eigentümer im Grundbuch stehen, können für ein bestehendes Wohngebäude grundsätzlich eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten erhalten. Das gilt auch für private Vermieter. Die Boni für Einkommen und den Austausch einer alten Heizung gelten allerdings grundsätzlich nur für eine selbst bewohnte Haupt- oder alleinige Wohnung.Für selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich folgende Boni möglich sein:Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus gilt nur für die selbst bewohnte Haupt- oder alleinige Wohnung. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt er schrittweise; ab dem 1. August 2028 entfällt er.Einkommensbonus: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt verschieben sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € nach oben.
Die Zuschüsse sind grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen kann die Obergrenze unter den KfW-Voraussetzungen auf bis zu 80 % steigen. Die Boni werden nicht einfach auf sämtliche Kosten des Hauses angewendet: Bei Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Kosten und selbstnutzungsbezogenen Boni nach den KfW-Regeln auf die Wohneinheiten verteilt.Für Nichtwohngebäude / Gewerbe KfW522:Förderhöhe: Sie erhalten eine Grundförderung von 30 %.Effizienz-Bonus (+ 5 %): Auch hier gibt es den Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen.Maximaler Zuschuss: Insgesamt sind bis zu 35 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.Förderfähige Kosten: Diese sind deutlich höher als im Privatbereich und liegen bei bis zu 3,5 Millionen € (je nach Gebäudegröße).Für Vermieter und Unternehmer KfW459 Wohngebäude:Ist im Grundbuch eine Gesellschaft, eine GbR oder eine andere juristische Person als Eigentümer eingetragen, kommt für ein Wohngebäude grundsätzlich die KfW-Förderung 459 infrage. Sie umfasst eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Die persönlichen Klima- und Einkommensboni gelten für dieses Förderprodukt nicht.Die förderfähigen Kosten sind bei Wohngebäuden begrenzt: derzeit auf 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 soll der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich sinken.Der bisherige Effizienzbonus von 5 % entfällt seit dem 21. Juli 2026. Ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ist laut KfW für das erste Quartal 2027 angekündigt; die genaue Berücksichtigung sollte vor Antragstellung anhand der dann geltenden Förderbedingungen geprüft werden.Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für die KfW-Förderung werden unter anderem eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung benötigt. Außerdem muss der Heizungstausch mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems einschließlich hydraulischem Abgleich verbunden sein.
Das ist die wichtigste Hürde. Grundsätzlich darf mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt (BAFA) bzw. zugesagt (KfW) wurde.
Die Ausnahme (Heizung): Seit 2024 müssen Sie für die Heizungsförderung (KfW 458/459) bereits einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschrieben haben, bevor Sie den Antrag stellen.
Wichtig: Dieser Vertrag muss zwingend eine aufschiebende Bedingung enthalten. Das bedeutet, der Vertrag wird erst dann gültig, wenn die KfW die Förderung auch wirklich zusagt.
In der Regel nein.
Die goldene Regel der KfW lautet: Erst den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer "aufschiebenden Bedingung" unterschreiben, dann den Antrag stellen und erst nach der Zusage (oder dem Erhalt des Eingangsbescheids) mit den Arbeiten beginnen. Ein nachträglicher Antrag für bereits abgeschlossene Projekte ist meist ausgeschlossen.
Die Heizlastberechnung ermittelt exakt, wie viel Wärmeleistung (in Watt) jeder einzelne Raum und das gesamte Gebäude benötigen, um auch an den kältesten Tagen des Jahres die gewünschte Raumtemperatur zu halten.
Wichtig für Sie: Ohne diese Berechnung wird die neue Heizung oft "nach Bauchgefühl" zu groß dimensioniert. Eine überdimensionierte Heizung (besonders Wärmepumpen) taktet zu häufig, verbraucht mehr Strom und verschleißt schneller.
Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass durch jeden Heizkörper oder jeden Heizkreis der Fußbodenheizung genau die Menge an Wasser fließt, die für die berechnete Wärmeabgabe nötig ist.
Das Problem: Wasser nimmt immer den Weg des geringsten Widerstands. Nahe an der Pumpe gelegene Heizkörper werden glühend heiß, während entfernte Räume kaum warm werden.
Die Lösung: Durch voreinstellbare Ventile wird der Durchfluss so reguliert, dass das gesamte System gleichmäßig und effizient arbeitet.
Ja. Wenn Sie staatliche Zuschüsse (z. B. KfW-Heizungsförderung 458/459 oder BAFA-Einzelmaßnahmen) erhalten möchten, ist der hydraulische Abgleich eine zwingende technische Voraussetzung. Er muss nachgewiesen und dokumentiert werden (meist über das Formular der VdZ).
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