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Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
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Ihr Plan zum Effizienzhaus
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BAFA Zuschuss von 50% sichern
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+ 5% Extra Bonus für jede weitere Sanierungsmaßnahme
Häufig gestellte Fragen
Ein iSFP ist ein detailliertes Beratungsdokument, das von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Er zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum energetisch sanieren können. Dabei werden die Maßnahmen so aufeinander abgestimmt, dass keine technischen Konflikte entstehen (z. B. erst die Dämmung, dann die passend dimensionierte Heizung).
Ein iSFP hilft Ihnen, energetische Maßnahmen sinnvoll zu planen und Schritt für Schritt umzusetzen. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen können Sie damit außerdem höhere förderfähige Kosten und einen zusätzlichen Zuschuss erhalten.Zuschuss für die Energieberatung: Das BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Beratungskosten – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für WEG kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Zuschuss für die Erläuterung des Berichts hinzukommen.
Höhere förderfähige Kosten: Für bestimmte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie für bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung können die förderfähigen Ausgaben mit iSFP auf bis zu 60.000 € je Wohneinheit steigen. Ohne iSFP liegt die Grenze grundsätzlich bei 30.000 € je Wohneinheit. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Höchstbeträge.
Zusätzlicher iSFP-Bonus: Bei geeigneten Maßnahmen kann der Fördersatz um 5 Prozentpunkte steigen. Seit dem 21. Juli 2026 wird dieser Bonus allerdings erst gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen die jeweilige Höchstgrenze ohne iSFP erreicht – mindestens 30.000 € bei einem Einfamilienhaus. Der Bonus wird nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze berechnet.Beispiel Einfamilienhaus: Bei 60.000 € förderfähigen Ausgaben beträgt der Grundzuschuss von 15 % insgesamt 9.000 €. Für die 30.000 € oberhalb der Grundgrenze kommen 5 % iSFP-Bonus hinzu, also 1.500 €. Der Zuschuss beträgt in diesem Beispiel insgesamt 10.500 €. Bei 20.000 € förderfähigen Kosten entsteht kein iSFP-Bonus; es bleibt beim Grundzuschuss von 3.000 €.
Ein einmal erstellter Sanierungsfahrplan ist in der Regel 15 Jahre lang gültig, um den iSFP-Bonus für die darin enthaltenen Maßnahmen zu beanspruchen.
Ja. Der Staat übernimmt einen Großteil der Kosten für die Erstellung durch den Energieberater.
In der Regel erhalten Sie einen Zuschuss von 50 % der Beratungskosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss maximal 650 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 850 €.
Nein. Der iSFP ist ein Vorschlag, keine Verpflichtung.
Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie wann (oder ob überhaupt) durchführen. Um den 5 % Bonus zu erhalten, muss die umgesetzte Maßnahme lediglich exakt so im Fahrplan stehen und durch einen Fachunternehmer ausgeführt werden.
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